AGB's (01.01.2023)
Verkaufs Lieferungs- Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines: Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an. Sie bilden einen wesentlichen Bestandteil des Lieferungsvertrages. Andere Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Diesen unseren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen entgegenlaufende Bedingungen im Kundenauftrag sind mit dieser Bestätigung im vollen Umfange aufgehoben; an deren Stelle treten unsere Bedingungen.
2. Angebote: Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis und Liefermöglichkeit. Preise für Druckwerkzeuge sind Zirka-Angaben. Druckwerkzeuge werden mit den tatsächlichen Selbstkosten berechnet. Für Verkäufe oder Abschlüsse, die Handelsvertreter tätigen, behalten wir uns stets die endgültige Entscheidung vor. Bei ersten Geschäften mit uns unbekannten Firmen behalten wir uns das Recht vor, gegen Nachnahme zu liefern oder Vorauskasse zu fordern. Zwecks späterer Kreditgewährung werden diese Firmen gebeten, uns Referenzen aufzugeben.
3. Versand: Alle Preise und Angebote sind ab Fabrik. Die Sendung reist, wenn nicht anders vereinbart, zu Lasten und auf Gefahr des Käufers. Verpackung und Versandspesen werden zu Selbstkosten berechnet. Verpackung wird nicht zurückgenommen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung durch einen Frachtführer oder die Übernahme durch den Besteller, gilt die Lieferung am Tage der Rechnungslegung als bewirkt und sämtliche Gefahren gehen auf den Besteller über.
4. Lieferfristen: Als Anfangstag für etwa eingegangene Lieferfristen gilt der Tag der Auftragsbestätigung, bzw. der Tag der Klarstellung der Order. Der Liefertermin bezieht sich ausnahmslos auf die Auslieferung ab Fabrik. Fixtermine schließen wir grundsätzlich aus. Nichteinhaltung der Lieferzeit gibt kein Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Der vom Verkäufer bestätigte Liefertermin hebt diesbezügliche Vorschriften des Bestellers auf. Er gilt durch die widerspruchslose Abnahme der Auftragsbestätigung als vereinbart. Störende Ereignisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel oder ähnliche, von uns nicht zu vertretende Ereignisse, bei uns oder unseren Lieferanten, entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung.
5. Abrufe: Waren, welche ohne bestimmte Abrufzeit auf Abruf bestellt werden, sind innerhalb längstens 6 Monaten, vom Tage der Bestätigung an gerechnet, abzunehmen.
6. Sonderanfertigungen: Bei Bestellungen auf Sonderanfertigungen übernimmt der Besteller jede Haftung bezüglich des Reproduktions- und Herstellungsrechtes. Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen. Werkzeuge, Formen usw., welche zur Anfertigung besonderer Waren hergestellt werden müssen, bleiben bei anteiliger Berechnung unser Eigentum. Spezielle und vom Katalog abweichende Farben- und Nebenwünsche können nur berücksichtigt werden, wenn sich der Auftragswert pro Artikel auf mindestens € 500,-- beläuft.
7. Mengen- und Materialvorbehalte: Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir uns vor. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand sind Beschreibungen, bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften. Minder- oder Mehrlieferungen bis zu 10 % werden marktüblich vorbehalten. Unberechnete Muster bleiben unser Eigentum und sind auf Verlangen frei zurückzusenden.
8. Rohstoffsituation: Der Verkäufer behält sich eine Preisänderung im Einzelfall vor, wenn bis zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrags eine Änderung der Rohstoffpreise eingetreten ist. Liefermengen können unter Bezug auf die zum Zeitpunkt der Produktion zur Verfügung stehenden Rohstoffmengen nur unter Vorbehalt bestätigt werden.
9. Importartikel: Für Importartikel werden Liefermengen und Lieferzeiten unter dem Vorbehalt bestätigt, dass die Ware dem Verkäufer zur Verfügung steht, soweit er die von ihm verkehrsüblich zu erwartenden Maßnahmen dafür getroffen hat.
10. Verwahrung:
Für die vom Besteller überlassene Vorlagen, Muster, Druckträger und andere, der Wiederverwendung dienenden Gegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
11. Beanstandungen: Rügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkennbarer Mängel müssen spätestens 10 Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei uns vorgetragen werden. Das gilt auch für von uns an Ihre Kunden oder Weiterverarbeiter gelieferte Ware. Für Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes eingetreten sind, leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatz. Fehlerhafte Artikel sind uns auf unser Verlangen zuzusenden. Wenn wir innerhalb einer angemessenen Nachfrist außerstande sind nachzubessern oder Ersatz zu liefern, kann der Besteller Rücktritt vom Vertrag verlangen. Für Deckungskäufe, die der Besteller ohne unser Einverständnis, insbesondere ohne uns die Möglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verschaffen, vornimmt, leisten wir keinen Ersatz.
12. Eigentumsvorbehalt: Bis zur endgültigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum dergestalt, dass der Käufer nur berechtigt ist, die Ware in seinem ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern; insbesondere darf der Käufer diese bis zur vollständigen Bezahlung weder einem Dritten verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Der Eigentumsvorbehalt wird über den Zeitpunkt des Verkaufs der Ware in der Weise ausgedehnt, dass uns das Eigentum an dem Verkaufserlös übertragen wird. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Bei Weiterverkauf unter Eigentumsvorbehalt sind alle vorbehaltenen Rechte an uns abgetreten. Wird die Ware mit anderen Waren vermischt oder verbunden, so bleibt das Vorbehaltseigentum in der Weise bestehen, dass wir Miteigentümer entsprechend dem Wertanteil unserer Ware werden. Sollte die Ware von dritter Seite beschlagnahmt oder gepfändet werden, so ist seitens des Käufers auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
13. Zahlungen: Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto ab Rechnungsdatum oder innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, vom Verfalltag an Zinsen in Höhe der jeweils gültigen Bankzinsen zu berechnen. Skonto wird nur gewährt, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind. Zahlungen, auch Vorauskassen, haben nur befreiende Wirkung, wenn sie an uns geleistet werden. Dritte sind nicht zum Inkasso berechtigt, es sei denn, sie legen Vollmacht vor.
14. Zurückhaltung und Aufrechnung: Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur dann berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Abzüge, die nicht vereinbart sind, werden nicht anerkannt. Das gilt insbesondere für Aufwendungen des Bestellers, die nach der Verkehrsauffassung Kosten seiner eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit sind.
15. Teillieferungen: Wir sind zur Teillieferung berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist. Dies trifft insbesondere auf Aufträge zu, die aus mehreren Produkten bestehen und dadurch die Produktion in verschiedenen Bereichen erfolgen muß. Bei solchen Aufträgen werden bereits die Bestätigungen nach Produkten geteilt.
16. Rücktritt vom Vertrag und Kreditgewährung: Wir sind berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe sind insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten und Verweigerung einer geforderten Sicherheitsleistung. Treten wichtige Gründe ein, so werden gewährte Kredite sofort fällig. Eine Kreditgewährung, selbst im Rahmen der oben genannten Zahlungsfristen, obliegt unserem Ermessen.
17. Am Telefon gegebene Auskünfte bezüglich Preis und Lieferzeit sind stets unverbindlich. Gültig sind nur schriftlich gegebene Mitteilungen.
18. Angebote Allgemein: Es gilt als vereinbart, daß in unseren sämtlichen Angeboten unsere Katalog-Angebote und Katalog-Bedingungen als einbezogen gelten. Sie sind Bestandteil unserer Auftragsbestätigungen und Vertragsvereinbarungen.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Bei Handelsgeschäften unter Vollkaufleuten wird für beide Teile unser Firmensitz als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.
|